AGB

A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
by Levent-Jeremie Kan, Rüttenscheider Straße 34, 45128 Essen

1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des
Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen die
Erbringung der Leistungen vorbehaltlos beginnen.
1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.3 Sämtliche Leistungen von uns erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB
und den zwischen uns und dem Vertragspartner hierzu geschlossenen Einzelvereinbarungen
(„Vertrag“).

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt zustande mit: Levent-Jeremie Kan, Rüttenscheider Straße 34,
45128 Essen.
2.2 Der Vertrag zwischen uns und dem Vertragspartner kommt durch beidseitige
Unterschrift auf dem Vertragsdokument oder eine anderweitige Vereinbarung (zum
Beispiel E-Mail, Auftragsbestätigung des Vertragspartners zu unserem Angebot)
zustande.

3. Leistungen

3.1 Die von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen,
die dem Vertrag und/oder unserem Angebot als Anlage beigefügt
sind.
3.2 Wir sind berechtigt, für einzelne Teile der von uns zu erbringenden Leistungen durch
Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt durch uns. Es entsteht kein
wie immer geartetes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Vertragspartner.
3.3 Wir führen alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachten die anerkannten
Regeln von Wissenschaft und Praxis. Den Parteien ist bewusst, dass ein bestimmter
Behandlungserfolg nicht geschuldet ist.

4. Preise und Kosten

4.1 Sämtliche unserer Leistungen sind nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern nicht
ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurden. Kostenschätzungen gelten nicht
als abweichende Vereinbarungen. Festpreisvereinbarungen und Obergrenzen sind
ausdrücklich als solche zu bezeichnen.
4.2 Wir stellen unsere Arbeitszeiten am Ende eines jeden Kalendermonats in Rechnung.
Der Rechnung ist ein Tätigkeitsbericht beizufügen aus dem sich Datum oder Zeitraum,
Dauer und Inhalt der Tätigkeit ergibt.
4.3 Reisekosten sind vorher mit dem Vertragspartner abzustimmen. Reisezeit gilt als
Arbeitszeit. Reisekosten sind von uns zu belegen und vom Vertragspartner zu erstatten.
4.4 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

5.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge
zahlbar.
5.2 Kommt der Vertragspartner bei einem Dauerschuldverhältnis für zwei aufeinander
folgende Zahlungstermine mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht
unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, so können wir das Vertragsverhältnis
ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner in einem
Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Bezahlung
der Vergütung in Höhe eines Betrages, der der Vergütung für zwei Abrechnungszeiträume
entspricht, in Verzug gerät.
5.3 Gegen Forderungen von uns kann der Vertragspartner nur mit solchen Gegenforderungen
aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif
sind.

6. Verschwiegenheit und Datenschutz

6.1 Wir verpflichten uns, alle während der Durchführung des Vertrages erhaltenen
Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen wir die Informationen nur mit der
ausdrücklichen Zustimmung des Vertragspartners offenlegen. Die Geheimhaltungspflicht
gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
6.2 Wir sind von der Verschwiegenheit gegenüber Dritten, die wir zur Erbringung von
Teilleistungen einbinden, entbunden. Wir haben die Verschwiegenheitspflicht nach
Ziffer 6.1 auf diese Dritten vollständig zu übertragen.
6.3 Wir sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet. Nähere
Informationen zu Art, Umfang, Dauer und Rechtsgrundlage der durch uns
vorgenommenen Datenverarbeitung ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen, die
dem Vertrag als Anlage beigefügt sind.

7. Mitwirkungspflichten

7.1 Soweit es für die Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistung erforderlich ist, nimmt
der Vertragspartner die hierfür erforderlichen Handlungen vor (zum Beispiel
Gewährung von Zutritt zu Geschäftsräumen, Überlassung notwendiger Unterlagen,
etc.). Auf unser Verlangen wird der Vertragspartner die Richtigkeit und Vollständigkeit
von überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.
7.2 Zu einer weitergehenden Mitwirkung ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, es sei
denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
7.3 Kommt der Vertragspartner einer vereinbarten Mitwirkungspflicht trotz ausdrücklicher
Aufforderung zur Vornahme dieser Handlung nicht innerhalb einer gesetzten Frist
nach, können wir die weitere Durchführung des Vertrages beenden.

8. Haftung

8.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, einem gesetzlichen Vertreter oder
einem Erfüllungsgehilfen, haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei einer Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie durch uns, oder der Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Bei leicht fahrlässig durch uns, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
verursachten Sach- und Vermögensschäden, haften wir nur im Falle der Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien
regelmäßig vertrauen dürfen.
8.3 Vorstehende Haftungsausschlüsse beziehungsweise -beschränkungen gelten auch im
Hinblick auf die Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns,
insbesondere zugunsten von Organen und deren Mitgliedern.

9. Eigentums- und Urheberrechte an Dokumenten

9.1 Die Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den von uns, unseren
Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote,
Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Leistungsbeschreibungen,
Entwürfen, Berechnungen, Zeichnungen, etc.) verbleiben bei uns. Sie dürfen vom
Vertragspartner während und nach Beendigung des Vertrages ausschließlich für vom
Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren im
Einzelfall etwas Abweichendes.
9.2 Der Vertragspartner ist insofern nicht berechtigt, die Werke ohne ausdrückliche
Zustimmung durch uns zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

10. Laufzeit und Kündigung

10.1 Soweit die Parteien ein Dauerschuldverhältnis geschlossen haben, gelten die
nachfolgenden Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung dieser Ziffer 10. Im
Übrigen endet der Vertrag mit Abschluss der geschuldeten Leistung und der
entsprechenden Rechnungsstellung.
10.2 Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem vereinbarten Datum, hilfsweise an dem Tag der
Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien.
10.3 Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, läuft der Vertrag für die Dauer von zwei
Jahren.
10.4 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon
unberührt.
10.5 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform im Sinne von Ziffer 12.2.

11. Anwendbares Recht

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
12.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Das gilt
auch für eine Änderung der Schriftformklausel. Die Schriftform wird insbesondere
durch den Versand von Erklärungen per E-Mail oder Telefax gewahrt soweit die
Parteien im Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen haben.
12.3 Sollten einzelne Regelungen in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen dieser AGB nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Regelung eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich
möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie
vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss des Vertrages die
Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten.
Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.